Zum Striptease aufgefordert?

betr.: „Ohne Robe Richter spielen“, taz nrw vom 14.11.06Der Fall des Vorsitzenden Richters im Dortmunder Landgericht hat mich sehr ins Grübeln gebracht. „Durch das Kopftuch [der moslemischen Schöffin] sah (er) das Vertrauen der Verfahrensbeteiligten in die Neutralität und Unparteilichkeit des Gerichts gefährdet? Vor wenigen Wochen flimmerten Bilder vom Prozess gegen Ackermann und Konsorten vor dem Düsseldorfer Landgericht über die Bildschirme. An der Wand hinter den Richtern hing ein Kreuz von ca. 80 x 50 cm. Das sollte wohl das Vertrauen der Verfahrensbeteiligten in die Neutralität und Unparteilichkeit des Gerichts stärken.

Wie hätte der Dortmunder Richter reagiert, wenn eine katholische Ordensschwester im Habit als Schöffin erschienen wäre? Hätte er sie zum Striptease aufgefordert? HANNS ARNTZEN, Düsseldorf