: Das VW-Gesetz und seine Zukunft
Wem gehört Volkswagen? Nach einer jahrelangen Debatte entschied sich Wirtschaftsminister Ludwig Erhard (CDU) 1959, das von den Nazis gegründete Unternehmen teilweise zu privatisieren: 20 Prozent bekam der Bund, 20 Prozent das Land Niedersachsen, 60 Prozent wurden als so genannte Volksaktien verkauft. Mit dem Erlös von einer Milliarde Mark wurde die Volkswagen Stiftung gegründet. Der Bund trennte sich 1988 von seinen Anteilen, der Verkaufserlös kam erneut der Stiftung zu Gute. Das inzwischen umstrittene VW-Gesetz vom 21. Juni 1960 regelte nicht nur die Privatisierung, es sollte auch der öffentlichen Hand deren entscheidenden Einfluss im Konzern sichern. Die EU-Kommission klagte vor zwei Jahren gegen das Gesetz, weil sie darin eine Behinderung des Kapitalverkehrs sieht. Die Chancen, dass der Europäische Gerichtshof das Gesetz kippt, stehen nicht schlecht. Erst im September stoppten die Richter den Versuch der niederländischen Regierung, sich durch so genannte „Goldene Aktien“ dauerhaften Einfluss auf das Telekommunikationsunternehmen KPN und den Paketdienst TNT zu sichern. Ein Ende des VW-Gesetzes wäre aber auch Niedersachsens FDP-Wirtschaftsminister Walter Hirche recht. Der Liberale fordert seit langem, die Landesanteile an VW zu verkaufen. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wird im kommenden Juli erwartet. TAZ