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Archiv-Artikel

Wirre Welt der Gesetze

Alles, was Recht ist: Die allerletzten unglaublichen Sitten, Gebräuche und Regeln

Wer sich in Malaysia aus Angst an die Gesetze hält, wird bestraft

Das Recht garantiert den Bestand der sozialen Gemeinschaft und ist folglich für das Recht prinzipiell notwendig, so die herrschende juristische Lehre. Gleichwohl ist Recht nicht überall gleich Recht, sondern es ist mancherorts verschieden und manchmal auch verstorben, wie die folgenden Beispiele wieder einmal zeigen.

Wer aus Mangel an Beweisen freigesprochen wird, kommt in Russland mit der halben vom Gesetz vorgesehenen Gefängnisstrafe lebenslänglich davon.

Wegen versuchten Mordes angeklagt wird von den Ureinwohnern Australiens, wer den Tod eines Menschen geträumt hat.

Nach einem alten Gesetz hat in Mexiko die Ehefrau tagsüber drei Schritte hinter dem Ehemann zu gehen. Der Hund aber darf jederzeit neben dem Mann laufen.

In Singapur müssen Menschen, die auf die Straße spucken, die Spucke mit der Zunge auflecken.

In Saudi-Arabien gelten schwarze Hausangestellte als Tiere, die keine Sprache haben. Das Reden ist ihnen aus diesem Grund streng verboten und wird hart mit der Peitsche bestraft.

Wer seine kranken Eltern nach ihrem 70. Geburtstag nicht bald verspeist, macht sich im Norden von Papua-Neuguinea strafbar.

In Finnland gilt es als Diskriminierung, einem Behinderten nachzuschauen, und der Übeltäter darf selber öffentlich als geistig behindert verspottet werden.

In Ländern, in denen die Scharia gilt, ist es Männern, die Mohammed heißen, bei allerschwersten Amputationsstrafen verboten, sündige Gedanken zu haben.

In der Schweiz genießt der Datenschutz einen hohen Stellenwert. Werden Daten dennoch ausgespäht, so kann dies nur versehentlich, auf gar keinen Fall aber schuldhaft geschehen, und Schuldlosigkeit ist in der Schweiz nicht strafbar.

Das Opfer einer Straftat, das ein Aussöhnungsgespräch mit dem Straftäter verweigert, wird im Königreich der Niederlande unweigerlich für das begangene Verbrechen mitbestraft.

Betrügerische Geschäftspraktiken sind in Liechtenstein legal, wenn sie in Übereinstimmung mit dem geltenden Handelsrecht des Fürstentums stehen.

Das Verbot der Kündigung von zehn Personen und mehr greift in Ungarn, solange weniger als zehn Personen gekündigt wird. Wird zehn Personen oder mehr gekündigt, so kann jede einzelne Person Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist dann abzulehnen, da die Kündigung einer einzelnen Person nicht vom Gesetz eindeutig verboten wird.

Wer sich in Malaysia aus Angst an die Gesetze hält, wird bestraft.

Zweifler und Ungläubige sind nach islamischem Recht von Gott, dem Allbarmherzigen, mit Halsschlingen zu fesseln, zu ertränken und in das Höllenfeuer zu stürzen, das alles Menschenfleisch verbrennt, ohne etwas übrig zu lassen, und wo keine Erfrischung und kein anderer Trank als siedendes Wasser und stinkende Fäulnis sie labt. Wer daran zweifelt, gilt als elender Ungläubiger.

Folter ist in Deutschland grundsätzlich untersagt und wird auch nicht praktiziert, es sei denn, es handelt sich gar nicht um Folter.

Ein Angeklagter, der vor einem thailändischen Gericht leugnet, darf auf keinen Fall Berufung gegen das Gerichtsurteil einlegen.

Nach altem tibetischem Recht und Gesetz kann ein Lebewesen für ein Kapitalverbrechen belangt werden, das es in einer früheren Inkarnation begangen hat.

Ein Vorgesetzter, der einen Untergebenen anbrüllt, handelt in Simbabwe legal, im Unterschied zu einem Untergebenen, der einen Vorgesetzten anbrüllt. Ihm kann nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch von Simbabwe sofort und fristlos gekündigt werden.

Wer abends nach zehn Uhr mit klingendem Spiel und unter Trommelwirbel vor die Tür des Nachbarn zieht, wer seinem Arbeitskollegen regelmäßig Regenwürmer auf den Schreibtisch wirft, wer seinem Hund Damenunterwäsche anzieht und so mit ihm durch eine Fußgängerzone läuft, geht in Irland nur straflos aus, wenn er verrückt ist.

In Italien ist das widerrechtliche Auskundschaften des Bankgeheimnisses absolut verboten. Geschieht es nicht widerrechtlich, so ist es grundsätzlich erlaubt.

In arabischen Ländern hat die Gattin ihren aus dem Teehaus heimkehrenden Gatten mit Ehrfurcht zu begrüßen und ihm seine Wünsche gleich von den Lippen abzulesen, auch wenn sie dafür ihre Tätigkeit im Haushalt, im Garten oder auf dem Feld unterbrechen muss; nach islamischem Recht ist das der Preis für die Gleichstellung der Frau.

Wer in seinem ganzen Leben nicht straffällig geworden ist, kann in den USA jederzeit wegen Verheimlichung einer Straftat vor Gericht gezogen werden.

PETER KÖHLER