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Archiv-Artikel

KACHELMANN-PROZESS Keine Durchsuchung

MANNHEIM | Im Verfahren gegen Jörg Kachelmann hat das Gericht den Antrag auf Durchsuchung der Redaktionen von Bunte und Focus abgelehnt. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine Beeinflussung von Zeugenaussagen durch die Zeitschriften, so der Vorsitzende Richter Michael Seidling. Kachelmanns Verteidigung hatte den Magazinen vorgeworfen, sie wollten die Aussagen von ehemaligen Geliebten Kachelmanns „zum Nachteil des Angeklagten beeinflussen“. (dpa)