: Zwei Freunde vor Gericht
LINDENBERG VS. KANTE
Udo Lindenberg hat sich in den 1970er-Jahren viel Mühe gegeben, als Bürgerschreck Karriere zu machen. Er brachte er Transvestiten und Kleinwüchsige mit auf die Bühne. Dazu kamen seine Alkohol- und Bettgeschichten. Anfang der 1980er traf Lindenberg dann einen Fan namens Frank Schröder: Der war Anfang 20, kam gerade aus dem Knast und verkörperte bilderbuchmäßig das, was er war: ein Rocker mit Gewalt-Problem.
Lindenberg gab Frank Schröder den Künstlernamen Eddy Kante und stellte ihn als Leibwächter ein. Kann sein, dass Lindenberg das aus Menschenfreundlichkeit tat. Kann aber auch sein, dass Eddy Kante jene Halbwelt-Aura verbreiten sollte, die Lindenberg zum Bürger-Erschrecken brauchte. Jedenfalls entwickelte sich zwischen Udo Lindenberg und Eddy Kante eine Freundschaft, die 33 Jahre dauern sollte. Am kommenden Mittwoch treffen sich nun beide vor Gericht: Kante hat Lindenberg auf eine Lohn-Nachzahlung in Höhe von 563.534 Euro verklagt.
Kante, 54, sagt, er sei von Lindenberg wie ein Arbeitnehmer behandelt, aber nicht wie einer bezahlt worden. Bis zu 16 Stunden täglich habe er für Lindenberg gearbeitet, dafür aber nur rund „1.500 bis 1.800 Euro“ pro Monat erhalten, sagte der dem Hamburger Abendblatt. Dabei sei seine Tätigkeit weit über die eines Fahrers hinausgegangen. Er sei „Referent für alles Mögliche“ gewesen und hätte einen Lohn in Höhe von mindestens 6.500 Euro im Monat verdient.
Lindenberg, 68, hält die Forderung für absurd. Die Zahlen seien aus der Luft gegriffen und Kante habe einen „kompletten Realitätsverlust“.
Vorangegangen ist der Klage ein Streit um Kantes autobiografisches Buch „In meinem Herzen kocht das Blut“. Lindenberg soll Änderungen mancher Passagen gefordert haben. Die Veröffentlichung des Buches wurde auf unbekannte Zeit verschoben.
Für den Termin vor dem Arbeitsgericht wurden Lindenberg und Kante persönlich vorgeladen, nachdem sie zum Prozessauftakt Ende März beide nicht erschienen waren. Bei dieser ersten Sitzung ließ Richter Philipp Leydecker durchblicken, dass Kante kaum Erfolgschancen mit seiner Klage habe. Kante müsste nachweisen können, wann er wie viele Stunden für Lindenberg gearbeitet hat. Der Richter schlug einen Vergleich in Höhe von zehn Prozent der geforderten Summe vor. KLI