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Archiv-Artikel

Das Hartz IV-Urteil

345 Euro sind genug, um das Existenzminimum eines Erwachsenen zu sichern. Das hat das Bundessozialgericht am 23. November entschieden. Mit dieser Grundsatzentscheidung wiesen die Richter die Klage einer 49-Jährigen aus Baden-Württemberg ab, die kein Arbeitslosengeld II bekommen hatte. Die Schwerbehindertenrente ihres Mannes von 928 Euro müsse für beide reichen, hatte die zuständige Arbeitsagentur im Landkreis Lörrach entschieden. Nach Hartz-IV-Kriterien hätten dem Ehepaar 857 Euro zugestanden. Die Klägerin hatte argumentiert, dass der Regelsatz zu niedrig bemessen sei. Das Bundessozialgericht urteilte jedoch, der Satz sei sowohl mit dem materiellen als auch mit dem soziokulturellen Existenzminimum vereinbar. Er führe nicht automatisch zu einer gesellschaftlichen Ausgrenzung von Hartz-IV-Beziehern (Az.: B 11b AS 1/06 R).  TAZ