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Archiv-Artikel

Verschärfter Strafvollzug

Gefangene in Niedersachsen müssen sich auf schärfere Haftbedingungen einstellen. So sollen Fesselungen sowie Mehrfachbelegungen von Zellen erleichtert, Daten ehemaliger Häftlinge länger gespeichert und der Empfang von Paketen eingeschränkt werden. „Unser Ziel ist: Wir wollen nicht nur fördern, sondern wir wollen auch fordern“, bemühte Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) gestern eine Lieblingsformel von Altkanzler Gerhard Schröder.

Nachdem nach der Föderalismusreform die Länder für den Strafvollzug zuständig sind, stellte die Ministerin gestern das neue Justizvollzugsgesetz für Niedersachsen vor. Es sieht vor, den geschlossenen Vollzug zur Regel zu machen. Eine Lockerung sei nach gründlicher Kontrolle der Betroffenen aber auch weiterhin möglich, sagte die Ministerin.

Die Grünen im Landtag sprachen von einem „fatalen Rückschritt aller Bemühungen zu einer modernen und aufgeklärten Vollzugspolitik zu gelangen.“ Die SPD-Justizexpertin Elke Müller nannte das Gesetz einen „populistischen Schnellschuss“. Es sei „bedauerlich, dass das Bundesstrafvollzugsgesetz ausgerechnet durch ein derart rückschrittliches Gesetz ersetzt werden soll“. Heister-Neumann wies die Kritik zurück. Das Gesetz sei nicht schärfer, sondern nur „konsequenter“ als die bisherigen Regelungen. Es liege nun bei den Häftlingen selbst, für ihre Resozialisierung zu sorgen. DPA