: Senat beschließt Flaschenverbotszone
BÜRGERRECHTE Weil die Gewalt abnimmt, verschärft Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) die Repression: Künftig begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer abends mit Trinkglas oder Flasche im Freien spaziert
■ Künftig reicht die Waffenverbotszone nur noch von Remberti- bis Bürgermeister Smidt-Straße.
■ Im Nordosten bildet die Linie Überseemuseum – Bahnhofsvorplatz – An der Weide den Rand.
■ Die südwestliche Grenze verläuft die rechte Seite des Richtwegs entlang via Hilferding-Platz und Contrescarpe bis zur Smidt-Straße. (taz)
Als Reaktion auf die sinkende Gewalt im Bereich der Disco-Meile will der Senat am Dienstag eine drastische Verschärfung der Waffenverbotszone beschließen. Geplant ist „ein Verbot auch von Glasflaschen und Trinkgläsern“. Das ist Inhalt einer Beschlussvorlage des Innenressorts, die der taz vorliegt.
Zugleich solle „aus räumlicher Sicht“ die sogenannte Waffenverbots-Zone „auf die ursprünglichen, engeren Grenzen zurückgeführt“ werden – und auch die zeitliche Ausdehnung würde reduziert: Statt von 20 bis 8 Uhr, soll die Verbotszone nur von 22 Uhr bis 6 Uhr gelten. Kompensation, die Not tut. Denn der Eingriff in die Freiheitsrechte ist wesentlich massiver als das bisherige Verbot, anerkannt gefährliche Gegenstände mit sich zu führen – einerseits, weil Alltagsgegenstände betroffen sind. Und andererseits, weil auch der Handel oder die sonstige Abgabe von Glasgegenständen auf dem definierten Gebiet (siehe Kasten) für acht Stunden täglich untersagt werden soll. Vor allem die Betreiber der Kioske auf dem Bahnhofsvorplatz werden damit in der Berufsfreiheit attackiert, schließlich machen sie einen Gutteil ihres Umsatzes mit gekühltem Flaschenbier. Und während der neue Supermarkt an der Weide glücklicherweise schon um 21 Uhr schließt – wer zu unangemessener Stunde Cornichons kauft, ist ja künftig ein Gefährder in Bremen – bedroht die Neuregelung die Biergarten-Atmo am Hillmannplatz. Die Gastronomen dort müssen sich jedenfalls Gedanken machen, wie sie sicherstellen, „dass Glasflaschen und Trinkgläser im behördlich erlaubten Außenbereich verbleiben“. Bei Zuwiderhandeln droht auch ihnen ein Ordnungsgeld von bis zu 5.000 Euro: Ein Erwischter könnte also bereits die geplanten Kosten der Neubeschilderung einspielen. Denkbar ist, die Gläser mit RFID-Etiketten auszustatten – oder auf Steingut, Zink und Porzellangefäße auszuweichen, die der Entwurf nicht erfasst. bes