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Archiv-Artikel

Schule bleibt Pflicht

Ein Elternpaar in Hannover wollte seine Tochter zu Hause unterrichten – und scheiterte damit vor Gericht

Amokdrohungen an Schulen, Gewalt auf dem Pausenhof und schlechte PISA-Noten für das deutsche Schulwesen geben Eltern Aufwind, die ihre Kinder lieber zu Hause unterrichten wollen. Dem in den USA verbreiteten „Home Schooling“ steht in Deutschland jedoch die Schulpflicht entgegen, von der es nur äußerst selten eine Befreiung gibt. Deswegen scheiterte gestern in Hannover ein Elternpaar vor Gericht, das seine Tochter Lena wegen Lernproblemen zu Hause unterrichten und von der Schulpflicht befreien wollte.

Das Verwaltungsgericht Hannover argumentierte, aus den vorgelegten ärztlichen Gutachten gehe nicht hervor, dass der Schulbesuch bei der Elfjährigen zu schwerwiegenden seelischen Problemen führe. Weil das Kind in der Klasse nicht mitkommt und Schulangst hat, unterrichten die Eltern ihre Tochter seit Ostern selber und wollen sie schrittweise wieder an die Schule gewöhnen.

Wie der Vater erklärte, sei seine Tochter Lena wegen schlechter Leistungen in der Schule ausgeschimpft und bloßgestellt worden. Seitdem er und seine Frau den Unterricht daheim mit Material einer Fernschule organisierten, sei das Mädchen richtig aufgeblüht. Lenas Lernfortschritt solle von einer Realschule überwacht werden, die das Kind später auch besuchen soll. „Sie will Tierärztin werden.“

Die Vertreterin der Schulbehörde erklärte, ein Ausgrenzen und Anbrüllen des Kindes habe es nicht gegeben. Vielmehr seien der Familie Alternativvorschläge wie der Wechsel in eine andere Klasse gemacht worden. Das Verhältnis zu den Eltern habe sich verschlechtert, als die Schule für Lena den Besuch der Hauptschule empfohlen habe. „Lena soll vormittags die Schule besuchen, ich sehe keinen Grund, warum das nicht klappen soll.“

Wie der Richter sagte, hätten die Eltern die Gründe der Schulangst und der Lernprobleme nicht nachgewiesen. Eine Befreiung vom Schulbesuch sei wegen seelischer Probleme nur möglich, wenn diese von einem Facharzt oder Therapeuten bescheinigt würden. dpa