: Kein Sorgerecht für Familie Sürücü
BERLIN dpa ■ Die Familie des Ehrenmordopfers Hatun Sürücü bekommt kein Sorgerecht für den Sohn der getöteten Frau. Das Berliner Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg habe den Antrag der Schwester des Opfers zurückgewiesen, teilte eine Gerichtssprecherin gestern mit. Das Gericht war der Ansicht, dass eine Übertragung der Vormundschaft nicht dem Willen der getöteten Mutter entsprochen hätte. Der Junge lebt seit dem Verbrechen bei einer Pflegefamilie. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden. Die 23-jährige Deutschtürkin Hatun Sürücü war im Februar 2005 auf einer Straße in Berlin-Tempelhof von einem ihrer Brüder erschossen worden, weil die Familie ihren westlichen Lebensstil nicht akzeptierte. Ihr Sohn war damals fünf Jahre alt. Der Todesschütze war im April dieses Jahres zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden war. Zwei mitangeklagte Brüder waren aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Die Schwester des Opfers hatte das Sorgerecht für ihren Neffen nach dem Strafprozess Ende April beantragt.