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Archiv-Artikel

Schleswig-Holstein kippt „Pyro-Schein“ für Freizeitkapitäne

WASSERSPORT Wer in Schleswig-Holstein ein Sportboot chartert, muss in Zukunft keinen „Pyro-Schein“ mehr haben. Es reicht eine Einweisung des Bootsverleihers für den Signalraketen-Einsatz

Gute Nachricht für Freizeitskipper: Sie dürfen in Schleswig-Holstein jetzt auch dann mit Signalraketen ausgerüstete Sportboote chartern, wenn sie keinen „Pyro-Schein“ vorweisen können. Der Schein dient dem Nachweis, dass Freizeitkapitäne fachkundig mit Signalmitteln umgehen können. An seine Stelle tritt nun eine Einweisung, die die Skipper vom Verleiher des Bootes vor Ort erhalten.

Das schleswig-holsteinische Sozial- und Gesundheitsministerium hatte für die Nutzung von Notsignalmitteln an Bord kürzlich ein neues Konzept erlassen. Die neue Regelung komme nicht nur den heimischen Freizeitkapitänen zugute, sondern vor allem auch den Urlaubern, sagte Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD).

Früher wurde der Pyro-Schein in der Regel zusammen mit dem Sportboot-Führerschein erworben. Bis dato durften Boote ohne Führerschein gefahren werden, wenn der Motor eine Maximalleistung von fünf PS hatte. Die Anhebung auf 15 PS führte dazu, dass das Angebot an Lehrgängen für den Pyro-Schein stark sank, während das Interesse an schwach motorisierten Charterbooten zunahm. Daraufhin wurde ein Konzept entwickelt, das laut Meyer den sehr strengen Regelungen des Sprengstoffrechtes und zugleich den Bedürfnissen der Tourismusbranche entspricht.

Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGZRS) rät, Wassersportler sollten vor dem ersten Auslaufen stets überprüfen, ob neben der Sicherheitsausrüstung, zu der die Signalmittel zählen, der Motor in Ordnung ist. Am häufigsten werden die Seenotretter wegen Navigationsschwierigkeiten gerufen. Die Kostenfrage ist in einem solchen Fall klar geregelt: Grundsätzlich müssen diejenigen, die aus Seenot gerettet werden, nichts zahlen. Wer aber ein technisches Problem hat und ohne unmittelbare Gefahr abgeschleppt werden muss, bekommt eine Rechnung. Die beläuft sich auf 200 Euro pro Stunde und maximal 400 Euro pro Einsatz.  (dpa/taz)