: Keine Lust auf Lustgarten
BAU Die Gensler KG bearbeitet in Groß Borstel ein Grundstück ohne Bauantrag. Dem Bezirksamt ist die Bauvorbereitung auch ohne Genehmigung genehm
Das Grundstück „Pehmöllers Garten“ wartet seit den 1960er Jahren auf seine Zukunft. Anfang der Neunziger beschloss der Senat noch, den früheren Lustgarten in Groß Borstel öffentlich zugänglich zu halten. Als das Grundstück verwahrloste und der Teich statt Fischen nur leeren Verpackungen und Einkaufswagen ein Heim bot, sollte ein privater Investor gefunden werden. Der jetzige Eigentümer, die Siebte Grundbesitz Gensler KG, plant nun eine Hotelanlage. Grundsätzlich sind sowohl die Anwohner wie die Behörden der Idee zugeneigt.
Es gibt nur ein Problem: Obwohl der Bauantrag noch nicht einmal eingereicht wurde, bastelt Inhaber Rolf Gensler schon an der Umsetzung. Nachdem er schon im vergangenen März ungenehmigt zehn Bäume hatte fällen lassen, schüttete er im vergangenen September den größten Teil des dortigen Teiches zu. Illegal. „Der Mann weiß einfach nicht, Maß zu halten“, sagt Traute Matthes-Walk, Vorstandsmitglied des örtlichen Kommunalvereins.
Das Vorgehen Genslers habe über die Grenzen des Vereins hinaus für Empörung gesorgt: „Es herrscht Parteieinigkeit: Was dieser Mann treibt, ist ein Unding. Da wird ein jahrhundertealtes Biotop zerstört!“, sagt Matthes-Walk. Dabei sei Gensler raffiniert vorgegangen: Einen Teil der ungenehmigt gefällten Bäume habe er geschreddert und als Tarnmaterial für die übrigen Baumstämme verwendet.
Obwohl Matthes-Walk alles fotografiert und dem Bezirksamt Hamburg-Nord vorgelegt hatte, passierte zunächst nichts. Erst nach drei Monaten bat das Amt die Bürger, Beobachtungen zu melden – leider in der falschen Lokalausgabe des Wochenblatts. Nachdem der Teich zugeschüttet war, hat das Amt von Gensler zwar schneller eine Erklärung verlangt, die Antwort bleibt jedoch unter Verschluss. Auf Nachfrage der taz hieß es dazu nur: „Zu einem laufenden Verfahren äußern wir uns nicht.“
Unklar ist auch, ob sich Genslers Verstöße auf einen etwaigen Bauantrag auswirken würden. Hierzu verweist das Bezirksamt auf die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU), da diese „das Verfahren betreibt“. Die Behörde will allerdings noch nie von dem Fall gehört haben. „Im Übrigen geht es gar nicht, dass das Bezirksamt an die BSU abgibt. Die Zuständigkeiten sind eindeutig“, sagt Helma Krstanoski, Pressesprecherin der BSU.
Der Kommunalverein fordert, dass die Bebauungspläne so gestaltet werden, dass der Park nicht weiter beschnitten wird. Aber das wäre teuer. Das Bezirksamt hat lange nach einem Investor gesucht – und schaut nun offenbar nicht mehr so genau hin. VIVIANE PETRESCU