Presseauskünfte gebührenfrei

ARNSBERG/DÜSSELDORF dpa ■ Behörden dürfen von Journalisten keine Gebühren für Presseauskünfte verlangen. Darauf hat das Verwaltungsgericht Arnsberg in einem Urteil gegen die Stadt Meschede hingewiesen. Im aktuellen Fall hatte die Stadt vom Bund der Steuerzahler eine Verwaltungsgebühr von 24,60 Euro für Auskünfte zur jährlichen Umfrage der Zeitschrift Der Steuerzahler verlangt. Laut Urteil stellen die Gebühren eine rechtswidrige Beschränkung des presserechtlichen Informationsanspruchs dar. Die Stadt habe noch keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, so das Gericht. (Az.:11 K 2574/06)