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Archiv-Artikel

Anlegerschutzgesetz gebilligt

BANKEN Koalitionsmehrheit im Finanzausschuss des Bundestags beschließt Register für Finanzberater

BERLIN rtr/dpa | Der Schutz von Bankkunden vor einer Falschberatung bei Finanzanlagen soll verbessert werden. Der Bundestagsfinanzausschuss gab am Mittwoch grünes Licht für letzte Änderungen am Entwurf für ein neues Anlegerschutzgesetz. Damit kann das Gesetz am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. Unter anderem ist vorgesehen, dass die Institute ihre rund 300.000 Anlageberater der Aufsichtsbehörde Bafin melden müssen. Bei Verstößen gegen den Anlegerschutz soll die Bafin den Einsatz von Beratern für bis zu zwei Jahre verbieten können.

Außerdem sollen Finanzprodukte einen Beipackzettel bekommen, die die Kunden verständlich über die Risiken der Geldanlage informieren. Zudem werden neue Haltefristen für Anteile an offenen Immobilienfonds eingeführt, die während der Finanzkrise stark unter Geldabflüssen gelitten hatten. Zudem soll der verdeckten Übernahme von Firmen mithilfe exotischer Finanzprodukte ein Riegel vorgeschoben werden.

„Bei näherem Hinsehen entpuppt es sich als zufällige Zusammenstellung völlig unzureichender Einzelmaßnahmen“, sagte SPD-Finanzexperte Carsten Sieling. Die Banken kritisierten das Beraterregister als „bürokratisches Monster“.