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Archiv-Artikel

Auf dem Weg in die Schuldenfalle

Wissenschaftssenator Dräger legt Info-Broschüre zur Studiendarlehen vor. Zinssatz soll bei 5,5 Prozent liegen, kann aber bis 7,5 Prozent steigen. Zu viel, meint GAL-Politikerin Opitz. Die Frage der Härtefälle bleibt weiter offen

In fünf Monaten wird es für die 60.000 Hamburger Studierenden ernst. Ab dem 15. Juni müssen sie pro Semester 500 Euro Studiengebühren bezahlen. Zahlen sie sie nicht, wird es „schlimmstenfalls eine Exmatrikulation geben“, sagt Wissenschaftssenator Jörg Dräger (parteilos) gestern, als er über Details des „Studiendarlehens“ informierte.

Für die Dauer der Regelstudienzeit „plus vier Semester“ können Studierende sich 500 Euro pro Semester borgen. Sind sie mal gut bei Kasse, können sie den Betrag auf bis zu 100 Euro senken (www.hamburger-studiengebühren.de). Die Anträge für die Darlehen müssen beim Studierendenwerk gestellt werden, ausgezahlt wird die Summe jeweils am 1. Juni und 1. Dezember. Zurückzahlen müssen Studierende zwei Jahre nach dem Studium und zwar ab einem Nettojahreseinkommen von 12.720 Euro für Alleinstehende und 28.920 Euro für einen Alleinverdiener mit zwei Kindern. Der „Effektivzins“, so Dräger liege bei „zirka 5,5 Prozent“ im Jahr, könne aber auf 7,5 Prozent steigen. Die Zinshöhe hänge vom jeweiligen „6-Monats-Euribo“ ab – so heißt der Zinssatz, zu dem sich Banken Geld leihen.

Dräger rechnet mit 56 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr, „zehn bis elf Millionen Euro“ davon stünden für Ausfälle und die Deckelung des Zinses bereit. Wer schneller zurückzahlt, hat geringere Zinsen. Unter www.kfw-foerderbank.de lassen sich persönliche Tilgungsbeispiele durchrechnen.

7,5 Prozent Zinsobergrenze seien „ziemlich viel“, moniert Heike Opitz von der GAL-Opposition. Gerade bei ärmeren Studierenden, die nur langsam zurückzahlen, könnten sich die Schulden häufen.

Ungeklärt ist auch, ob die Hochschulen in ihren Härtefallklauseln „soziale Gründe“ einführen dürfen, wie es das Gesetz erlaubt. Um Weihnachten herum kursierte an der Uni der Entwurf einer Dräger-Anordnung, der die Hochschulen anweist, nur „wirtschaftliche Gründe“ für Erlass oder Stundung der Gebühr zu akzeptieren. Darunter fallen Studenten, die mit über 35 Jahren zu alt für ein Darlehen sind oder bereits zu lange studieren.

Es gehe bei diesem „Arbeitspapier“ darum, „Rechtsicherheit zu schaffen“ und den Verwaltungsaufwand gering zu halten, sagte Dräger. Ob die Verordnung nötig sei, müssten die Hochschulen entscheiden. KAIJA KUTTER