Mehr Selbstbestimmung

WOHNEN IM ALTER Ein starres Gesetz hat in Niedersachsen bisher die Gründung von WGs pflegebedürftiger Menschen gebremst. Das soll sich nun ändern

Niedersachsens Landesregierung hat den Weg für mehr selbstbestimmte Wohnformen im Alter frei gemacht: Mit einer Änderung des Heimgesetzes sollen Barrieren für die Gründung von Wohngemeinschaften abgebaut werden. Außerdem sollen übersichtlichere Strukturen und juristisch klarere Regelungen in diesem Bereich geschaffen werden. Pflegebedürftige sollen künftig mehr Möglichkeiten bei der Wahl einer für sie geeigneten Wohnform haben.

Bislang gibt es in Niedersachsen 1.416 vollstationäre Pflegeheime mit insgesamt 102.041 Plätzen. Den Anteil sogenannter selbstbestimmter Wohnformen gibt das zuständige Ministerium mit sieben Prozent an – in Mecklenburg-Vorpommern sind es 50 Prozent, in Berlin 65 Prozent.

Das seit 2011 geltende Heimgesetz habe die Entstehung neuer Wohnformen behindert, erklärte Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD). „Es gab bisher keine klare Linie.“ So fielen etwa Alten-Wohngemeinschaften, die ambulante Hilfe in Anspruch nahmen, bisher unter das Heimgesetz. Damit galten strenge Auflagen für die bauliche Ausstattung oder das Personal, die viele Investoren abschreckten. Beim nun beschlossenen Gesetzesentwurf soll es ein Modell für vier Wohnformen geben.

Unter das Heimgesetz fallen weiterhin stationäre Heime und ambulante Wohnformen, die nicht selbstbestimmt sind. Der Gesetzentwurf, der nach Rundts Angaben eine Balance zwischen der Schutzbedürftigkeit und der Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen darstellt, muss aber noch im Landtag beschlossen werden. „Wenn wir das bis zum Jahresende hinkriegen, wäre das gut“, sagte Rundt.

Lob für die Novelle kam von den Grünen. „Dem Wunsch, in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können, können wir mit der Novellierung durch den Aufbau alternativer Wohnformen gerecht werden“, sagte die senioren- und pflegepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, Filiz Polat.  (dpa)