: Auskunftsfreudig
■ Eimsbüttler Bezirksamt verstieß gegen Datenschutzbestimmungen
Für Harald Wollweber, Mitarbeiter beim Hamburger Datenschutzbeauftragten, ist der Fall klar: Eindeutig „rechtswidrig“ sei der Abdruck personenbezogener Daten von Eimsbüttler Bezirksabgeordneten in der neuen Werbebroschüre „Hamburg Eimsbüttel“. Dem Bezirksamt, das an den bayerischen Verleger der Broschüre Adressen und Telefonnummern der FreizeitparlamentarierInnen ohne deren Einverständnis herausgab, habe „unzulässig“ gehandelt. Der Datenschützer: „Die Verwaltung hätte die Daten nicht in diesem Umfang herausgeben dürfen“.
Den Stein ins Rollen brachte die Eimsbüttler GAL-Fraktion. Als die BezirkspolitikerInnen in der neuen Broschüre, die nur aus Anzeigen und Adressen besteht, die Namen, Anschriften, Dienst- und Privatnummern von sämtlichen Bezirksabgeordneten und von allen Mitglieder der bezirklichen Ausschüsse entdeckten, schlugen sie Alarm.
Dem Bezirksamt war offensichtlich nicht vorstellbar, daß manche alleinstehende Parlamentarierin aus Angst vor Belästigungen mit ihrer Privatadresse und Rufnummer nicht gerade hausieren geht, ein Pädagoge nicht unbedingt die Nummer des Lehrerzimmers seiner Schule veröffentlicht sehen will oder ein Anwalt seine private Rufnummer geheimhält, weil er nach Dienstschluß nur von ausgewählten MandantInnen gestört werden will. Wollweber: „Genau diese Daten hätten niemals ohne Einwilligung der Betroffenen weitergegeben werden dürfen“.
Die amtliche Indiskretion hat jetzt Folgen: Nachdem der GAL-Bezirksabgeordnete und Rechtsanwalt Ernst Medecke Eimsbüttels Interims-Bezirksbürgermeister Konrad Stege androhte, die Verteilung der Broschüre per einstweiliger Verfügung untersagen zu lassen, lenkte dieser ein. Stege sagte zu, daß das Werbeheft nirgendwo ausgelegt wird. Die Abgeordneten und Ausschußmitglieder sollen nun einzeln angeschrieben und darüber befragt werden, welche persönliche Daten von ihnen veröffentlicht werden dürfen. Datenschützer Wollweber: „So hätte das von Anfang an laufen müssen“.
Nach Abschluß der Befragung müssen dann zumindest die veränderten Seiten der Broschüre ausgewechselt, wenn nicht gar das ganze Werk eingestampft und neu aufgelegt werden. Vermutlich auf Kosten des auskunftsfreudigen Bezirksamtes. Marco Carini
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