: Gaultier, Cousteau und das Doppel-ph
Ein Gericht in Paris hat die Handelsmarke „G. Gautier Geneve“ verboten. Es folgte damit einer Klage des Modemachers Jean- Paul Gaultier. Einem Schweizer Unternehmen ist es nun untersagt, in Frankreich weiterhin Schmuck und Lederwaren unter dem Namen „G. Gautier Geneve“ zu vertreiben. Klarheit in Namensstreitigkeiten wurde auch in Dänemark und auf den Fidschi-Inseln geschaffen. Jean- Michel, Sohn des Meeresforschers Jacques-Yves Cousteau will seinen Urlaubsclub nicht weiter „Cousteau Fiji Islands Resort“ nennen. Das hatte dem Alten nämlich gar nicht gefallen. Jetzt heißt die Anlage „Jean-Michel Cousteau Fiji Islands Resort“. Zufrieden darf auch die Mutter Pia Agergaard sein. Sie kann ihren Sohn nach neunjährigem Streit mit den Behörden doch Christophpher (mit Doppel-ph) nennen. Die dänische Kulturministerin Birte Weiss änderte das strenge Namensrecht. Foto: AP
Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen
Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen