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Archiv-Artikel

heute im amtsgericht „Schläge helfen auf keinen Fall“

Ein Spitz wurde vor zwei Jahren getreten – heute urteilt der Strafrichter

Von eib

Angenommen, meine Nachbarin verhaut ihren Hund – rufe ich dann gleich die Polizei?

Steffen Seckler (Deutscher Tierschutzbund): Als vernunftbegabter Mensch sollte man natürlich erst einmal das Gespräch suchen und sagen, dass man das Verhalten nicht angemessen findet.

Und wenn das scheitert?

Dann sollten Sie die Polizei einschalten oder den Tierschutzverein. Möglich ist auch, sich ans Veterinäramt zu wenden, gerade wenn es um Nutztierhaltung geht oder so genanntes „animal hording“ – also, wenn jemand Tiere sammelt und sie nicht artgerecht versorgt.

Wie unterscheide ich, ob jemand seinen Hund misshandelt oder nur zu drastischeren Erziehungsmaßnahmen greift?

Wir lehnen solche drastischen „Erziehungsmaßnahmen“ grundsätzlich ab und appellieren an Hundehalter, von Beginn an ihren Hund so zu erziehen, dass er weiß, wer im Rudel das sagen hat, nämlich der Mensch.

Nun gibt es aber Hunde, die trotz guter Erziehung einen anderen Platz anstreben und zum Beispiel ein Kind nicht als Autorität akzeptieren…

Wenn Tendenzen zu erkennen sind, dass ein Tier ein Kind dominieren möchte, muss man als Autoritätsperson dem Tier seine Grenzen aufweisen. Schläge helfen da auf keinen Fall.

Wie urteilen die Gerichte bei Tierquälerei?

Das ist sehr unterschiedlich. Generell fordern wir eine konsequentere Bestrafung von Tierquälern. Der Strafrahmen wird zu selten ausgenutzt, es müssten häufiger Tierhaltungsverbote ausgesprochen werden.

interview: eib

Amtsgericht, Zimmer 451, 9.30 Uhr