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Archiv-Artikel

Unterhaltsverzicht nicht wirksam

KARLSRUHE ap ■ Ein Ehevertrag mit einem ausländischen Partner kann unwirksam sein, wenn darin der völlige Unterhaltsverzicht vereinbart wird. Das hat der Bundesgerichtshof in einer gestern veröffentlichten Entscheidung für den Fall festgestellt, dass sich ein für die Heirat nach Deutschland gekommener Partner nach einer Scheidung nicht selbst ernähren kann. Dem Grundsatzurteil lag die Ehe zwischen einem Deutschen und einer inzwischen an Multipler Sklerose erkrankten russischen Klavierlehrerin zugrunde, die nach vier Jahren wieder geschieden wurden. Der BGH beurteilte den Ehevertrag jetzt als sittenwidrig. Der geschiedene Mann wurde zu einer Unterhaltszahlung von monatlich 795 Euro verurteilt. Soweit die Frau auf Zugewinn und Ausgleich von Rentenansprüchen verzichtet hatte, ist der Ehevertrag jedoch wirksam.