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Archiv-Artikel

Hartz V: Untreue und Begünstigung

Der Inspirator der Hartzgesetze, Peter Hartz, soll den Luxus-und-Sex-Betriebsrat Klaus Volkert über die Maßen versorgt haben. Es geht um knapp 2 Millionen Euro Boni. Erste Anklage gegen einen Spitzenmanager nach dem Betriebsverfassungsgesetz

AUS HANNOVER JÜRGEN VOGES

Dem 65-jährigen Peter Hatz wird Untreue zu Lasten von VW in 44 Fällen vorgeworfen. In 23 Fällen soll die Untreue mit unrechtmäßiger Begünstigung eines Betriebsratsmitgliedes verbunden gewesen sein. Damit wurde zum ersten Mal ein deutscher Spitzenmanager nach Paragraf 119 des Betriebsverfassungsgesetzes wegen Begünstigung eines Betriebsrats angeklagt.

In der ersten Anklage in der VW-Affäre spielen die oft beschriebenen Bordellbesuche auf Firmenkosten keine Rolle. Die 63-seitige Anklageschrift legt Hartz allein Zuwendungen an Volkert und dessen brasilianische Freundin Adriana Barros zur Last. Hartz soll persönlich für „Sonderbonuszahlungen“ in Höhe von 1,949 Millionen Euro verantwortlich sein, die Volkert in den Jahren 1994 bis 2005 zusätzlich zu seinem nicht geringen VW-Gehalt erhielt. Diese Zahlungen soll Hartz veranlasst haben, ohne dies gegenüber dem Unternehmen, also dem VW-Vorstand, offenzulegen.

Laut Staatsanwaltschaft erhielt Volkert die von Hartz veranlassten Sonderboni „allein in Hinblick auf seine Position als mächtigster Betriebsrat“. Damit stünden die Zahlungen nicht im Einklang mit Recht und Gesetz, sondern seien als „kompensationslos gewährte Prämien“ und als „treuepflichtwidrige Verschwendung des Gesellschaftervermögens von VW“ anzusehen.

Hartz soll laut Anklage zudem für VW-Zahlungen in Höhe von knapp 400.000 Euro an die brasilianische Fernsehmoderatorin Barros verantwortlich sein. Die Barauszahlungen in den Jahren 2000 bis 2004 an die Ex-Freundin des Betriebsratschefs seien auf Wunsch von Volkert erfolgt, erklärte die Staatsanwaltschaft. Der mündlich mit Barros abgeschlossene Agenturvertrag habe die nur aus der persönlichen Bindung von Volkert und Barros zu erklärenden Geldflüsse mit dem Schein der Legalität schmücken sollen. Weitere Vergünstigungen im Wert von 218.000 Euro sollen Volkert und Barros indirekt, vor allem durch Reisen auf VW-Kosten, zugeflossen sein. Den für die Spesenabrechnungen zuständigen VW-Mitarbeiter habe Hartz persönlich angewiesen, Volkert großzügig und wertschätzend zu behandeln.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat Hartz bei seiner Vernehmung die Verantwortung für die Zahlungen an Volkert übernommen und damit im Wesentlichen die Anklagevorwürfe zugegeben. Das heißt allerdings nicht, dass seine Anwälte im Prozess der rechtlichen Würdigung der Vorgänge durch die Staatsanwaltschaft folgen werden. Über die Zulassung der Anklage will das Landgericht Braunschweig kurz vor Weihnachten entscheiden. Der Prozess soll erst nächstes Jahr beginnen.