Medienticker

Die EU-Kommission macht ernst im Streit um die Zulässigkeit der Rundfunkgebühr. Gestern sagte die zuständige Brüsseler Generaldirektion Wettbewerb geplante Verhandlungen mit den deutschen Bundesländern ab. Eine Kommissionsmitarbeiterin habe lediglich telefonisch mitgeteilt, dass man derzeit „keine Basis für Gespräche auf politischer Ebene sehe“, sagte Harald Hammann, Medienreferent in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz der taz. Rheinland-Pfalz ist gemäß Arbeitsteilung unter den Bundesländern für Rundfunkpolitik zuständig.

Die „relativ schroffe“ Ansage aus Brüssel kam völlig überraschend. Im Juli hatte die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz mitgeteilt, die Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) und Edmund Stoiber (CSU) hätten bei einem Treffen mit der zuständigen Kommissarin Neelie Kroes in einer Reihe von Punkten Übereinstimmung erzielen können. Die EU-Kommission prüft derzeit, ob die Rundfunkgebühr eine unerlaubte Beihilfe nach EU-Recht ist. Außerdem geht es um eine Beschwerde der deutschen Privatsender in Brüssel, nach der die ausgelagerten Produktionsgesellschaften der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten wie zum Beispiel Studio Hamburg in einem unzulässigen Wettbewerb zu privatwirtschaftlichen Unternehmen stehen sollen.

Beck, der auch Vorsitzender der Rundfunkkommission der Bundesländer ist, reagierte verwundert auf den Abbruch der Gespräche. Die angestrebte Einigung sei nun „hochgradig gefährdet“, sagte Beck dem epd. Die Politik ist über die plötzliche Absage irritiert: Man sei der Kommission bereits weit entgegengekommen, doch die Kommission, die die Rundfunkgebühr bislang als Beihilfe wertet, scheine von ihrer Position „keinen Millimeter“ abweichen zu wollen. Allerdings hätten auch die Sender „vielleicht ein bisschen überzogen“, heißt es in Mainz. Dennoch schien eine Einigung möglich: „Das hatten wir bisher anders verstanden.“

Ob es sich bei der jüngsten Aktion nur um eine „neue Pokerrunde“ der EU handele, ist laut Hammann derzeit völlig unklar. Die EU könnte auch sofort beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland klagen. Auch dies sei aber nicht unbedingt „ein Schreckgespenst“, da der EuGH nicht immer den Standpunkt der Kommission teile. STG