: Rechtsstaatliche Prinzipien
betr.: „Steinmeier-Affäre lichtet sich“, taz vom 17. 2. 02
Mir scheint etwas im Zusammenhang mit der „Steinmeier-Affäre“ entgangen zu sein: Nirgendwo konnte ich bisher lesen, dass es ebenso ein Skandal ist, dass BND-Angehörige ein („Straf“)Lager besuchen, das es nach unserer rechtstaatlichen Verfassung gar nicht geben dürfte, um dort einen Insassen zu verhören (fragt sich bloß wie). Ob Herr Murat Kurnaz (oder irgendein anderer Insasse in Guantánamo) schuldig ist oder nicht, steht in diesem Zusammenhang nicht zur Debatte. Nach unseren rechtstaatlichen Prinzipien sind die in Guantánamo Eingesperrten dort zu Unrecht eingesperrt und dürfen auch nicht verhört werden.
Warum sollten die USA ihr unrechtmäßiges („Straf“)Lager schließen, wenn die Bundesrepublik Deutschland dieses auch noch „besucht“, um dort Verhöre durchzuführen? Wie sollten die USA unser Verhalten anders deuten, als dass die Bundesrepublik Deutschland Guantánamo anerkennt.
Soweit mir bekannt ist, wurde in Großbritannien die Strafprozessordnung dahingehend angepasst, dass Beweise vor Gericht nur dann zugelassen werden, wenn zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass diese nicht (!) durch Folter (egal wo und durch wen) erpresst wurden. Jedes Land mit einer rechtstaatlichen Verfassung müsste ihre Strafprozessordung dahingehend anpassen.
RAINER GERDES, Dortmund