Trieben Behörden Shambu Lama in den Tod?

FLÜCHTLINGE Gegen ihre Unterbringung in einem Lager protestieren in Gifhorn Mitinsassen des Nepalesen, der sich vor einen Zug warf. Er sollte abgeschoben werden, obwohl er einen Sohn in Niedersachsen hat

„Die Behörde hat so getan, als wüsste sie nichts von Lamas deutschem Kind“

KAI WEBER, FLÜCHTLINGSRAT

Eine Mutter aus Niedersachsen hat den Landkreis Gifhorn beschuldigt, den Vater ihres zehnmonatigen Jungen in den Tod getrieben zu haben. Die Ausländerbehörde sei mitschuldig am Suizid des Nepalesen Shambu Lama, sagte Nadine T. am Donnerstag bei einer Flüchtlingsdemonstration in Gifhorn.

Die Behörde hatte dem 40-jährigen Lama am 1. März die Abschiebung angekündigt. Daraufhin hatte der sich auf dem Bahnhof in Gifhorn von einem Güterzug überrollen lassen. Der abgelehnte Asylbewerber lebte seit 1996 in Deutschland, zuletzt in einem Lager in Meinersen bei Gifhorn. „Sein Sohn war sein Leben“, sagte T. „Es waren die wenigen Stunden mit ihm, die ihn am Leben hielten.“ Die Ausländerbehörde habe Lama jedoch immer wieder große Schwierigkeiten gemacht, wenn er eine Reiseerlaubnis beantragt habe, um das Kind zu sehen.

Der Niedersächsische Flüchtlingsrat hält das Vorgehen der Ausländerbehörde für einen eklatanten Rechtsverstoß: „Vater und Sohn hatten seit Langem eine persönliche Beziehung. Die Anerkennung der Vaterschaft lag vor, Lama hätte nicht abgeschoben werden dürfen“, sagt Geschäftsführer Kai Weber. Lama hatte mit Verweis auf seine Vaterschaft gegen die Ausländerbehörde geklagt. „Nach seinem Tod hat die Ausländerbehörde gelogen“, sagt Weber. „Sie haben so getan, als wüssten sie nichts von Lamas deutschem Kind. Das Gegenteil ist der Fall.“

Nach Lamas Tod hatte die Landrätin jede Verantwortung abgestritten und behauptet, die Ursachen für den Suizid seien „im persönlichen Bereich“ zu suchen.

Rund 90 Flüchtlinge aus dem Lager Meinersen waren zu der Demonstration nach Gifhron gekommen. Sie protestieren seit Langem gegen ihre Lebensbedingungen. Sie fordern eine Schließung des Lagers, die Auszahlung ihrer Sozialleistungen in Bargeld statt in Gutscheinen, Arbeitserlaubnisse und eine Aufhebung der Residenzpflicht. CJA