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Archiv-Artikel

Polizei für Grundrechte

GEFAHRENGEBIETE Die FDP begrüßt Urteil des Verwaltungsgerichts

„Auf tönernen Füßen“ stehe die Einschränkung des Demonstrationsrechts in Gefahrengebieten, kommentierte am Montag der FDP-Innenpolitiker Carl Jarchow einen Bericht der taz über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg. Dieses hatte entschieden, dass die Auflösung einer Demonstration mit Ingewahrsamnahme von 17 Personen im vergangenen Januar auf der Grundlage der eingerichteten Gefahrengebiete nicht rechtens gewesen ist. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit dürfe nicht durch polizeiliche Verfügungen „ausgehebelt werden“, so das Gericht. Der Freidemokrat fordert deshalb, die Einrichtung von Gefahrengebieten unter Richtervorbehalt zu stellen. „Solche weitreichenden möglichen Eingriffe in die Grundrechte der Bürger sollte eine Richterkammer diskutieren und entscheiden“, sagt Jarchow.  (taz)