: ALG II: Geld für Kinder erlaubt
NÜRNBERG ap ■ Geldgeschenke, die Kinder aus Hartz-IV-Familien zu besonderen Anlässen erhalten, haben keine Leistungskürzung zur Folge. „Wir gehen davon aus, dass Geldgeschenke zu Festen wie Kommunion oder Konfirmation in aller Regel nicht angerechnet werden müssen“, erklärte Heinrich Alt von der Bundesagentur für Arbeit gestern. Wichtig sei, dass es einmalige Geschenke seien. Wenn die Beträge „nicht unangemessen hoch“ seien, dürften sie nicht zu Leistungskürzungen führen. Eine Anrechnung auf Ansprüche der Eltern sei sogar gänzlich unzulässig.