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Archiv-Artikel

BANKENSKANDAL: BERLINER LANDGERICHT VERURTEILT LANDOWSKY Strafe statt Ehre

Klaus Landowsky ist ein Krimineller, kein Ehrenmann. Das Berliner Landgericht verurteilte gestern den ehemaligen CDU-Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus und Exbankchef wegen Untreue zu einer 16-monatigen Bewährungsstrafe. Damit ist ein Hauptverantwortlicher im milliardenschweren Berliner Bankenskandal für schuldig befunden worden, der im Gerichtssaal kein Schuldbewusstsein zeigte und seine Ehre beschmutzt sah. Ein Urteil, das deshalb guttut – auch wenn sich viele eine Gefängnisstrafe erhofften.

Denn anders als bei Josef Ackermann und Peter Hartz hat ein deutsches Gericht im Fall Landowsky & Co. endlich gezeigt: Auch Spitzenmanager müssen sich für ihre Taten verantworten und können sich nicht mit locker bezahlten Einstellungen ihrer Verfahren aus der Affäre ziehen. Insofern geht von dem Berliner Urteil ein positives Signal aus: Wirtschaftskriminalität ist ahndbar, auch und gerade wenn es um mehr geht als einen schlichten Anlagebetrug. Dass es mit Landowsky einen ehemaligen Spitzenpolitiker trifft – umso besser, hier keine Extramilde walten zu lassen. Mit den Aubis-Darlehen hat Landowsky, der Chef der kreditgebenden Bankgesellschaftstochter Berlin Hyp war, eindeutig überzogen – so sieht es auch das Gericht.

Allerdings bleibt ein fader Nachgeschmack: Wären die Aubis-Kreditvergaben jemals vor Gericht gekommen, wenn die Bankgesellschaft nicht vor der Pleite gestanden und so einen Skandal ausgelöst hätte, der das Land Berlin Milliarden kostet? Aubis allein hat zwar die Berlin Hyp in Schwierigkeiten gebracht, nicht aber die Bankgesellschaft ruiniert. Dafür waren weitere faule Großkredite und ein abenteuerliches Immobilienfondsgeschäft verantwortlich, das Anleger mit weitreichenden Garantien lockte, für die letztlich die öffentliche Hand bürgte.

Die Berliner Justiz hat bei der Aufarbeitung des Skandals also noch viel Arbeit vor sich. Angesichts des immensen Schadens, der für Berlin entstand, ist ihr dabei ein hartnäckiges Vorgehen zu wünschen – ohne Rücksicht auf selbsternannte Ehrenmänner zu nehmen. RICHARD ROTHER