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Archiv-Artikel

So viel Steuervergünstigung war nie

Pendlerpauschale und Arbeitszimmer sind zum letzten Mal absetzbar, dafür lassen sich manche Kosten für die Kinderbetreuung geltend machen

Die Zahl der Steuervergünstigungen war im Jahr 2006 so hoch wie nie zuvor. Das teilte im Februar der bundesweit tätige Verein „Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.“ mit. Unter den Vergünstigungen ist zum letzten Mal die gewohnte Pendlerpauschale, die ab 2007 nicht mehr ab dem ersten, sondern erst ab dem 21. Kilometer gilt. Dagegen hat der Verein unter anderem beim niedersächsischen Finanzgericht Klage eingereicht: Er bezweifelt, dass die Neuregelung verfassungsgemäß ist. Sie führe in vielen Fällen zu einer Besteuerung des Existenzminimums, meint der Verein, der in Musterprozessen eine Entscheidung vor dem Bundesgerichtshofs herbeiführen will.

Erstmalig können zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten von maximal 4.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden, sofern diese durch die Berufstätigkeit der Eltern entstanden sind. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für Eltern, deren betreffendes Kind zwischen drei und sechs Jahre alt ist. Absetzbar sind Kosten, die durch die Betreuung in Kindergärten, -horten und -krippen sowie von Tagesmüttern, KinderpflegerInnen und Au-Pair-Mädchen entstanden sind. In jedem Fall seien hierfür Belege erforderlich, erklärt der Lohnsteuerhilfe-Verein. Die Kinder in die Schule oder in den Kindergarten zu fahren, außerdem Nachhilfe-, Musik- oder Ballettunterricht sowie Mitgliedschaften in Sportvereinen, Tennis- und Reitunterricht können nicht geltend gemacht werden.

Des Weiteren sind Handwerkerrechnungen – wie bei Dach-, Maler-, Teppich- und Fliesenlegearbeiten – und Kosten für den Schornsteinfeger absetzbar. Hier wird nur der Arbeitslohn berücksichtigt, absetzbar sind bis zu 20 Prozent, maximal 600 Euro. Das ist jedoch nur dann möglich, wenn – durch eine Überweisung – erwiesen ist, dass der Rechnungsbetrag tatsächlich auf das Konto des Handwerkers überwiesen wurde; Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt. Außerdem gelten die Änderungen auch für haushaltsnahe Dienstleistungen aus der Nebenkostenabrechnung für Miet- und Eigentumswohnungen wie zum Beispiel Kosten für den Hausmeister, die Treppenreinigung und Gartenarbeiten. Zum letzten Mal kann in der aktuellen Steuererklärung ein Arbeitszimmer mit bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden, in der Steuererklärung für 2007 ist das nicht mehr möglich.

Der Verein Lohnsteuerhilfe e.V. ist mit über 500.000 Mitgliedern und mehr als 350 Beratungsstellen einer der größten Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Im Rahmen einer Mitgliedschaft erstellt der Verein die Steuererklärung und berät darüber hinaus rund um das Thema Steuern. Außerdem hilft er unter anderem bei Lohnsteuerermäßigungsanträgen, Einsprüchen und Kindergeldanträgen. Weitere Informationen über den Verein und zur Steuererklärung 2006 gibt es im Internet unter www.lohi.de, der Homepage des Lohnsteuerhilfevereins Bayern e.V. taz