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Archiv-Artikel

Orbáns Programm wird jetzt auch Grundgesetz

UNGARN Der Premier und seine rechtspopulistische Partei Fidesz lassen das Parlament am Montag ihre neue Verfassung absegnen

In der Verfassung sucht man einen modernen Grundrechtskatalog vergebens

VON RALF LEONHARD

WIEN taz | Langsam erwacht in Ungarn die Opposition, die sich von Premier Viktor Orbáns rasanter Umbaupolitik überrollt fühlt. Am Wochenende protestierten Zehntausende in Budapest gegen das Sparpaket und die neue Verfassung, die am Montag vom Parlament abgesegnet werden soll. Dort verfügt der rechtpopulistische Fidesz über eine Zweidrittelmehrheit. Der sozialistische Expremier Ferenc Gyurcsány warf Orbán am Samstag vor, nach der „Alleinherrschaft“ zu streben.

„Nationales Glaubensbekenntnis“ nennt sich die Präambel zur neuen Verfassung Ungarns. Und so hört sie sich auch an: „Wir sind stolz darauf, dass unser König, der Hl. Stephan, vor tausend Jahren den ungarischen Staat auf eine feste Grundlage gestellt hat und unsere Heimat zum Teil des christlichen Europa machte“, heißt es eingangs. „Wir bekennen uns zu Familie und Nation als wichtigstem Rahmen unseres Zusammenlebens und zu Treue, Glaube und Liebe als den Grundwerten unserer Zusammengehörigkeit.“ Die „Heilige Krone, die Verkörperung der verfassungsmäßigen staatlichen Kontinuität Ungarns“, darf auch nicht fehlen. Oben drüber steht die erste Zeile der Nationalhymne: „Gott schütze den Ungarn.“

Premier Orbán hat sich ein schwülstiges Papier schreiben lassen, das ins 19. Jahrhundert zurückführt. Die in Verfassungsartikel gegossene Version des Fidesz-Regierungsprogramms sorgt für die kommenden Jahrzehnte dafür, dass keine künftige Regierung an dessen Prinzipien rütteln kann. Die oppositionellen Sozialdemokraten und die grüne LMP („Politik kann anders sein“) werden der Abstimmung über die in wenigen Wochen zusammengezimmerte Verfassung wohl fernbleiben. Sie haben sich angesichts der Aussichtslosigkeit, Veränderungen durchzusetzen, auch an den inhaltlichen Debatten nicht beteiligt.

Eine breite gesellschaftliche Debatte blieb aus. Die Bürgerinnen und Bürger hatten nur die Möglichkeit, sich binnen zwei Wochen zu 15 Punkten via Multiple Choice zu äußern. 800.000 Fragebögen sollen eingegangen sein. Im März wurden dann im Parlament von den Abgeordneten der regierenden Fidesz und ihrem christdemokratischen Anhängsel KDNP sowie der rechtsextremen Jobbik einige Änderungen in den Text redigiert.

Proteste gegen Inhalt der Verfassung und das Prozedere waren nicht nur aus der Opposition, den Medien und Intellektuellenkreisen zu hören. Selbst in den Fidezs-Reihen rührten sich Stimmen, die Unbehagen äußerten. Einen modernen Grundrechtskatalog sucht man vergebens. Die Pressefreiheit wird zwar garantiert, bleibt aber durch das seit Anfang des Jahres geltende umstrittene Mediengesetz stark eingeschränkt.

Wie ein roter Faden zeiht sich die Entmachtung demokratischer Kontrollinstanzen durch das Grundgesetz. Der Verfassungsgerichtshof soll in Finanzsachen keine Kompetenzen haben, solange die Regierung es nicht schafft, die Staatsverschuldung unter 50 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu drücken. Derzeit liegt das Defizit bei rund 80 Prozent. Optimisten gehen davon aus, dass in den nächsten Jahren 70 bis 75 Prozent erreichbar sind. Die vier Ombudsleute, die für Bereiche wie Minderheiten, Datenschutz oder künftige Generationen zuständig sind, werden durch einen einzigen Ombudsmann ersetzt, der sich aber nicht mehr an das Parlament wenden kann.

Die Besetzung von Schlüsselämtern, die gegen künftige Staatshaushalte ein Vetorecht haben, wird über mehr als zehn Jahre festgelegt. Mit der Verankerung des Forint in der Verfassung wird der Beitritt zur Eurozone noch schwieriger.

Die Roma, mit 10 Prozent die größte Minderheit Ungarns, werden durch die wiederholte Bezugnahme auf das „Ungarntum“ weiter an den Rand gedrängt. Auch die Herabsetzung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre dürfte gegen sie gerichtet sein. Genauso wie die Bestimmung, dass Eltern von Schulschwänzern eingesperrt werden können. Die Idee, Mütter für jedes minderjährige Kind mit einer zusätzlichen Stimme auszustatten, wurde wieder verworfen, nachdem Jobbik darauf hinwies, dass die gebärfreudigen Roma dadurch überproportionales Gewicht bei Wahlen bekämen.