piwik no script img

Archiv-Artikel

Weiterqualmen in Niedersachsen

Von ksc

Der gestern beschlossene Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz bringt fast keine Veränderung für die niedersächsischen 16.000 Gastronomiebetriebe. Zwar soll dort ab Juli das von den Ländern vereinbarte generelle Rauchverbot für öffentliche und für die Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen geben. Alle Gastronomiebetriebe können sich jedoch mit einem „R“ zum Raucherlokal erklären. In Kiel beschloss das Kabinett dagegen gestern einen Entwurf, dem zufolge Rauchen in Gaststätten künftig nur noch in „komplett abgetrennten Nebenräumen“ erlaubt ist. ksc