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Archiv-Artikel

Rechtsweg nicht für jeden

Flüchtlinge einfach rausgeworfen

VON SUSANNE MEMARNIA

Man könnte meinen, gewisse Dinge verstehen sich von selbst in einem Rechtsstaat. Etwa dass man in einer angemessenen Frist Bescheid bekommt, wenn eine Behörde staatliche Leistungen streicht. Schließlich muss man die Möglichkeit haben, sich gegen behördliche Entscheidungen zu wehren.

Für die Oranienplatz-Flüchtlinge gelten solche rechtsstaatlichen Gepflogenheiten nicht. So hält es das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) nicht für nötig, die Betreffenden zu informieren, wenn sie keine Unterkunft und kein Geld mehr bekommen. Diese unerfreuliche Aufgabe hat das Lageso an die – teilweise privatwirtschaftlich organisierten – Heimleitungen delegiert. Und wenn die das nicht machen, wie es am Mittwoch in der Gürtelstraße geschehen ist, und stattdessen die Polizei rufen? Auch egal, findet die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales.

Übler Nebeneffekt

Schließlich, so wird dort argumentiert, gibt es sowieso keinen Rechtsweg, den die Oranienplatz-Flüchtlinge in dieser Sache beschreiten könnten. Unterkunft und Verpflegung seien „freiwillige Leistungen“, die jederzeit suspendiert werden können.

Übler Nebeneffekt dieser bürokratisch-unmenschlichen Art zu denken: Ein anderer möglicher Rechtsweg der Flüchtlinge wird noch steiniger. Offiziell wird ihnen ja zugestanden, dass sie Beschwerde einlegen können, wenn die Ausländerbehörde ihren Antrag auf Aufenthalt ablehnt. Nimmt man ihnen vorher die Unterkunft weg, dürfte die Klagebereitschaft erheblich sinken. Schließlich gilt es dann, das Überleben zu organisieren.

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