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NEUE DEMO-VERBOTE IN SACHSEN

In Sachsen sollen Demonstrationen künftig leichter verboten werden können. Zu diesem Zweck hat Justizminister Geert Mackenroth (CDU) ein eigenes Versammlungsgesetz für den Freistaat vorgeschlagen. Er nutzt dabei die Föderalismusreform, die das Demonstrationsrecht im September 2006 den Ländern zur Gestaltung überließ. Bisher – nach dem Versammlungsgesetz des Bundes – waren Demoverbote nur möglich, wenn konkret mit Straftaten zu rechnen ist oder (seit 2005) wenn die Kundgebung die Würde einer Gedenkstätte für NS-Opfer bedroht. Nach dem geplanten sächsischen Versammlungsgesetz wären Verbote dann auch an Orten möglich, die an Kriegsopfer, an die Unterdrückung in der DDR sowie an Widerständler erinnern. Der Gesetzentwurf zählt zahlreiche Orte von der Dresdner Frauenkirche bis zum Leipziger Völkerschlachtdenkmal beispielhaft auf. Versammlungen an Kriegsgräberstätten wären nur noch im Einzelfall erlaubt. Erleichtert werden außerdem Demoverbote an Feiertagen aller Art. Das Gesetz richtet sich überwiegend gegen rechte Demonstrationen, kann aber auch – an Orten, die mit der DDR-Unterdrückung zu tun haben – Kommunisten treffen. Mackenroths Gesetzentwurf soll spätestens Anfang Mai ins Landeskabinett. CHR

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