KOMMENTAR: KAI VON APPEN ÜBER ILLEGALE LAUSCHAKTIONEN
: Entschädigung tut Not

Eigentlich sollte die Sach- und Rechtslage klar sein. Da hat die Bundesanwaltschaft in ihrem Sicherheitswahn vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm eine Maßnahme angeschoben, von der schon damals klar war, dass sie gegen alle rechtsstaatlichen Normen verstößt. Nur zu deutlich machte der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung, dass Generalbundesanwältin Monika Harms mit dem Schnüffel- und Terrorparagrafen 129a mit Kanonen auf Spatzen geschossen hat – getreu der Devise: Wir schießen mal in den Busch und gucken, was sich regt.

Wenn Globalisierungskritiker vor dem G8-Gipfel aus Protest gegen das Treffen der Industrienationen Sachbeschädigungen begehen, dann sind das natürlich Straftaten. Doch mit der Bildung einer terroristischen Vereinigung hat das wenig zu tun. Das haben die Bundesrichter deutlich gemacht. Dennoch können sie das Geschehene nicht mehr rückgängig machen – intime Gespräche in der Wohnung sind abgehört, sogar Bettgespräche belauscht und observiert worden.

Und da haben die Betroffenen, die immense Eingriffe in die Privatsphäre und in das informationelle Selbstbestimmungsrecht ertragen mussten, nicht nur das Recht auf eine Entschuldigung, sondern auf eine angemessene Entschädigung, – etwa für Anwaltskosten, die durch die Staatsschutzaktion angefallen sind.