: Liberale stimmen über Grundgesetzänderung ab
BILDUNG FDP diskutiert, ob sich der Bund wieder um Schulen kümmern darf. Zustimmung gilt als sicher
VON ANNA LEHMANN
BERLIN taz | Mit über hundert Parteifreunden hat FDP-Bildungspolitiker Heiner Kamp in den letzten Monaten gesprochen und es stehen noch einige Gespräche in seinem Terminkalender. Nicht ohne Stolz berichtet er zwei Tage vor dem FDP-Parteitag in Rostock, dass seine Partei am Wochenende ziemlich sicher seinem Antrag folgen wird, in dem er fordert, die Zuständigkeiten für Schulen und Hochschulen in Deutschland neu zu regeln. Der Bund soll wieder befugt werden, Geld in Schulcomputer, Lehrerfortbildungen oder Nachhilfestunden zu investieren.
Derzeit ist es dem Bund wegen des Kooperationsverbots untersagt, sich in die Schul- und Hochschulpolitik der Länder zu mischen. Im Antrag heißt es: „Die FDP will das Kooperationsverbot im Grundgesetz aufheben, um begrenzte und übergreifende Vorhaben im Schulterschluss zwischen Bund und Ländern vorantreiben zu können.“
„Ich rechne damit, dass unser Antrag vom Parteitag angenommen wird. Das Kooperationsverbot muss fallen“, sagte Kamp der taz. Sein Optimismus wird genährt von über 80 Unterschriften, die Kamp in den letzten Wochen sammelte. Als Unterstützer unterzeichneten unter anderem der neue FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle und Gesundheitsminister Daniel Bahr, acht FDP-Landesvorsitzende, darunter die bayerische Landeschefin und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Auch FDP-Generalsekretär Christian Lindner empfiehlt seiner Partei, das Verbot der Zusammenarbeit in Bildungsfragen aufzuheben. „Schlüsselaufgaben in der Bildung brauchen die Finanzkraft des Gesamtstaates“, sagte er am Mittwoch in der Frankfurter Rundschau. Wenn der Parteitag sich am Sonntag für die Aufhebung entscheide, könnte die Bundestagsfraktion am Montag eine Initiative zur Änderung des Grundgesetzes ergreifen. Diese müssten die Parlamentarier freilich mit zwei Drittel Mehrheit beschließen, doch Gespräche mit Union und Opposition hält Lindner für aussichtsreich.
Das Kooperationsverbot war ein Kollateralschaden der Föderalismusreform 2006. Die Befürworter geraten in die Defensive. Die FDP-Verteidiger des Status quo um den bildungspolitischen Sprecher der Fraktion, Patrick Meinhardt, reichen den Bildungsrepublikaner inzwischen die Hand. „Eine Aufhebung halten wir nicht für sinnvoll, aber wir können uns eine projektbezogene Zusammenarbeit, etwa für Schulneubauten, vorstellen“, sagte Meinhardt der taz.
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