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Archiv-Artikel

Im Namen der Tiere

TIERSCHUTZ Niedersachsens Regierung will Tierschutzverbänden künftig ein Verbandsklagerecht einräumen. Dieses soll grundsätzlichen Fragen gelten

Von WYP
Bislang können Tierschutzverbände lediglich Anzeige erstatten

Anerkannte Tierschutzverbände könnten bald in Niedersachsen gegen aus ihrer Sicht unrechtmäßige Vorhaben klagen. Das rot-grüne Landeskabinett gab am Dienstag in seiner Sitzung grünes Licht für das dazu notwendige Verbandsklagerecht. Dieses sei „ein Meilenstein für den Tierschutz“, sagte Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) in Hannover.

Im Gegensatz zu Umweltschutzorganisationen dürfen Tierschutzverbände bislang nicht den Rechtsweg beschreiten. Sie können nur Anzeige erstatten und hoffen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft einen Fall vor Gericht bringt. „Dieses rechtliche Ungleichgewicht wollen wir ändern“, betonte Meyer: „Die Verbände erhalten ein Stellvertreterrecht, da Hühner, Schweine und Kühe nicht klagen können.“

Der Minister räumte aber ein, die Verbandsklage beinhalte keine aufschiebende Wirkung – laufende Verfahren etwa zum Bau von Ställen für die Massentierhaltung könnten nicht blockiert werden, da diese auf Baurecht und der Bundesemissionsschutzverordnung beruhten. Wirksam werde das Klagerecht der Tierschutzverbände dagegen in Fällen mit grundsätzlicher Bedeutung, etwa beim Verbot des Abschneidens der Ringelschwänze bei Schweinen oder dem Töten männlicher Küken.

Sofern der Landtag dem Regierungsvorschlag folge, sei Niedersachsen nach Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Rheinland-Pfalz das sechste Bundesland mit einem Verbandsklagerecht, hieß es weiter. Bis zur Abstimmung im Landtag hätten die betroffenen Verbände sechs Wochen lang die Möglichkeit, Anregungen und Einwände zum Gesetzesentwurf vorzutragen.  WYP (mit dpa)