Nachträgliche Verwahrung

DRESDEN dpa ■ In Sachsen ist erstmals nachträglich die Sicherungsverwahrung für einen Straftäter verhängt worden. Das Landgericht Dresden stufte einen 47 Jahre alten Sexualstraftäter weiter als gefährlich ein. Es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Mann zu seinem früheren Verhalten zurückkehre, begründete das Gericht sein Urteil. Der Mann, der eine achtjährige Haftstrafe wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern verbüßt hat, stelle sich nicht seiner pädophilen Vergangenheit, hieß es. Die Therapie in der Haft habe er „regelrecht boykottiert“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger wird voraussichtlich in Revision gehen.