: Arbeitsmigranten haben Rechte
BERLIN epd ■ Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat dazu aufgerufen, die Menschenrechte von Kurzzeit-Arbeitsmigranten zu achten. In den EU-Dokumenten hätten Beschäftigte, die wegen eines Jobs nur vorübergehend zuwandern, bislang keine angemessene Berücksichtigung gefunden, erklärte Petra Follmar-Otto gestern. Flüchtlingsschutz und menschenrechtliche Standards könnten unterlaufen werden, wenn die legale, zeitlich begrenzte Zuwanderung mit Rücknahmeverpflichtungen der Transit- und Herkunftsstaaten verknüpft würde. Der Europäische Rat hatte Ende 2006 beschlossen, einige Formen legaler temporärer Arbeitsmigration in die EU zu ermöglichen.