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Archiv-Artikel

IN ALLER KÜRZE

Vorerst keine Flüchtlinge in Strom

Trotz einer positiven Grundhaltung im Beirat Strom und trotz des nach wie vor bestehenden Bedarfs sieht das Sozialressort vorerst davon ab, junge Flüchtlinge in einem Hotel in Strom unterzubringen. „Die Sozialbehörde legt strenge Maßstäbe an die Zuverlässigkeit aller Personen im Umfeld von Jugendlichen an. Es gibt jetzt Hinweise, dass die erforderliche Zuverlässigkeit möglicherweise nicht bei allen Beteiligten gegeben ist“, sagt Sozial-Staatsrat Horst Frehe (Grüne). Hintergrund ist eine Anklage der Staatsanwaltschaft wegen gewerbsmäßigen Betrugs, die dem Landgericht Bremen vorliegt, die der Sozialbehörde erst am Dienstag bekannt geworden ist.  (taz)

Mangelnde Investitionen in öffentliche Bauten

Um 350 Millionen Euro seien die unbearbeiteten Sanierungsbedarfe allein bei öffentlichen Gebäuden und Straßenbau gewachsen, seit Rot-Grün in Bremen regiere, kritisiert Klaus-Rainer Rupp von der Linksfraktion. Der Sanierungsstau bei den Straßen steige seit 2003 um durchschnittlich neun Millionen Euro pro Jahr. 19 Bremer Brücken stünden aufgrund von kritischem Erhaltungszustand unter „genauester Beobachtung“, die Sanierung von 54 weiteren Bauwerken sei „vordringlich“. Rupp bilanziert: „Bremen spart sich langsam aber sicher kaputt.“ In seinem Jahresbericht 2014 hatte der Bremer Rechnungshof darauf hingewiesen, dass für den Erhalt der öffentlichen Infrastruktur ein Sanierungsstau von mindestens 500 Millionen Euro aufgelaufen sei.  (taz)

DFG-Projekt zu Bedarfsgerechtigkeit

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die Einrichtung der Forschergruppe „Bedarfsgerechtigkeit und Verteilungsprozeduren“ an der Universität Bremen beschlossen. Die Forschergruppe ist ein interdisziplinäres Kooperationsprojekt, das der Frage nachgeht, wie auf individueller Ebene Bedarfe identifiziert und auf gesellschaftlicher Ebene anerkannt werden.  (taz)

Ertragreiche LKW-Kontrollen

Bei der Kontrolle von 53 LKWs auf dem Autobahn-Rastplatz Fahrwiesen stellt die Bremer Polizei 33 Verfehlungen fest: Verstöße gegen das Sozialversicherungsgesetz, die Ladungssicherung, gegen Lenk- und Ruhezeiten, die Anschnallpflicht, den Tierschutztransport und die Abfallverordnung.  (taz)