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Archiv-Artikel

Schöner Wohnen mit ALG II

Die Sozialbehörde hat angekündigt, die Mietobergrenzen für BezieherInnen von Arbeitslosengeld II an den Hamburger Mietenspiegel anpassen zu wollen

Von MJK

Seit gestern ruhen in Hamburg alle laufenden Verfahren zur Senkung der Mietkosten von Arbeitslosengeld-II-EmpfängerInnen. In einer Pressemitteilung gab die Sozialbehörde bekannt, dass die „Höchstwerte für die Übernahme der Kosten der Unterkunft“ bis zum Sommer 2007 überprüft werden. Die schon rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren bleiben davon aber unberührt.

Die Behörde der Sozialsenatorin und zweiten Bürgermeisterin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) erwägt nun eine Neuregelung der Berechnungsgrundlage für die Mietkostenobergrenze. Damit reagiert sie auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom November 2006, nach dem der Wohnstandard des Wohnorts die Mietobergrenzen festlege. Zukünftig, so lautet die Ankündigung, solle die maximal geduldete Quadratmeteranzahl der finanzierten Wohnungen angehoben werden und eine Angleichung der Mietobergrenze an den Hamburger Mietenspiegel vollzogen werden. Noch vor drei Wochen hatte die CDU-Mehrheit in der Bürgerschaft einen Antrag der GAL-Fraktion abgelehnt, der solch eine Angleichung forderte.

Derzeit liegen die Obergrenzen bei 318 Euro für eine Einzelperson und bei 409 Euro für einen Zwei-Personenhaushalt. LeistungsempfängerInnen, deren Bruttokaltmiete diese Summe überstieg, mussten bislang entweder die Differenz von ihren monatlichen 345 Euro Lebensunterhalt bezahlen oder aber sich eine neue Wohnung suchen. Allein zwischen September 2005 und Dezember 2006 verschickte die Sozialbehörde an 6.700 Betroffene Schreiben, in denen sie die Adressaten zum Umzug aufforderte. 1.660 Haushalten wurde Geld gekürzt.

Die Kritik an dem Vorgehen wurde vor allem geübt, weil der Senat den Mietenspiegel ignorierte: Nach diesem liegt der monatliche Preis für eine 45 Quadratmeter große Mietwohnung in der Stadt im Durchschnitt 40,20 Euro über den veranschlagten 318 Euro. MJK