Maas will Terrorabsicht bestrafen

STRAFRECHT Schon der Versuch, zur Killermiliz IS zu reisen, soll künftig strafbar sein. Daneben soll Terrorfinanzierung ein „eigenständiger Straftatbestand“ werden

FREIBURG taz | Justizminister Heiko Maas (SPD) will das deutsche Antiterrorstrafrecht „mit Entschlossenheit und Augenmaß“ verschärfen. Dabei soll eine Resolution des UN-Sicherheitsrats von Ende September umgesetzt werden. Wichtigster Punkt: Künftig soll sich schon strafbar machen, „wer Deutschland verlassen will, um sich an schweren Gewalttaten im Ausland zu beteiligen oder um sich für die Teilnahme an schweren Gewalttaten ausbilden zu lassen.“ Strafbar wäre künftig also schon die bloße Ausreise nach Syrien, ja sogar der Versuch einer Ausreise – wenn sie in terroristischer Absicht erfolgt.

Bisher ist erst strafbar, wer sich einer terroristischen Organisation anschließt oder sie unterstützt oder sich in einem Terrorlager ausbilden lässt. Letzteres sieht der 2009 von der damaligen Großen Koalition eingeführte Strafrechtsparagraf 89a vor. Der UN-Sicherheitsrat fordert nun aber, dass Strafbarkeit noch früher eintritt.

Ein kampfeswilliger Dschihadist könnte künftig also schon vor der Abreise festgenommen und verurteilt werden, wenn er sich von seiner Familie verabschiedet oder seine Absicht auf Facebook postet. Bis zum Strafprozess müsste er wohl auch wegen Fluchtgefahr im Gefängnis bleiben. Möglich wäre dies aber nur, wenn auch die Behörden rechtzeitig von den Reiseplänen erfahren, was bei der oft kurzfristigen Radikalisierung von Islamisten eher die Ausnahme ist.

Als zweiten Punkt kündigte Maas an, dass die Terrorfinanzierung künftig ein „eigenständiger Straftatbestand“ (wohl als eigener Paragraf im Strafgesetzbuch) sein soll. Ob dabei auch eine Verschärfung der Rechtslage beabsichtigt ist, konnte das Justizministerium am Montag nicht sagen, konkrete Vorschläge sollen bis Ende des Jahres vorliegen. Spenden an al-Qaida und den IS sind auch jetzt schon strafbar.

In einem dritten Punkt hat Maas dem Druck der Union widerstanden. Diese fordert schon seit Wochen, dass die bloße Sympathiewerbung für Terrorgruppen wieder strafbar sein müsse. Rot-Grün hatte diesen Straftatbestand 2002 abgeschafft, um die Meinungsfreiheit zu stärken. Maas betonte: „Unser Rechtsstaat steht nicht unter Terrorismusvorbehalt.“

Werbung für die Terrormiliz IS verstößt allerdings gegen das vereinsrechtliche Betätigungsverbot, das Innenminister Thomas de Maizière (CDU) im September ausgesprochen hat. Hier ist der Streit also faktisch irrelevant. CHRISTIAN RATH