: Bayern muss auch Pro Familia fördern
LEIPZIG epd ■ Der Staat muss für ein vielfältiges Angebot bei der Schwangerschaftskonfliktberatung sorgen. Er dürfe nicht mit seinen eigenen Beratungsangeboten den Markt verstopfen und gleichzeitig einem freien Träger die Förderung verweigern, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. In dem Fall setzte sich der Kreisverband von Pro Familia in Fürstenfeldbruck gegen den Freistaat Bayern durch. Das Land hatte die Förderung abgelehnt, weil in der Region bereits vier Gesundheitsämter sowie kirchliche Beratungsstellen aktiv seien. Das Land müsse ein „ausreichendes plurales Angebot wohnortnaher Beratungsstellen“ sicherstellen, urteilten hingegen die Richter. Dabei müsse auch die weltanschauliche Vielfalt berücksichtigt werden. Pro Familia berät bundesweit ohne parteipolitische oder religiöse Bindungen (Az. BverwG 3 C 35.06).