Kreise streiten gegen Hartz IV

KARLSRUHE taz ■ Die Organisation der Hartz-IV-Verwaltung steht auf der Kippe. Gestern verhandelte das Bundesverfassungsgericht über die Klage von elf Landkreisen, die das Hartz-IV-Gesetz für verfassungswidrig halten. Sie haben zwar nichts gegen die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, kritisieren auch nicht die Höhe des ALG 2, wenden sich aber gegen die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), in denen die Kreise mit der Arbeitsverwaltung zusammenarbeiten müssen. Dies beschränke die kommunale Selbstverwaltung. Die Klage hat gute Chancen, denn mehrere Richter betonten gestern die Notwendigkeit klarer demokratischer Kontrolle. Derzeit gibt es 352 ARGEn, während 69 Landkreise von einem Optionsmodell Gebrauch machten und auch die Arbeitsverwaltung übernommen haben. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet. CHR