Disco-Prozess vor dem Remake

„Zurück auf Start“ heißt es aller Voraussicht nach für die Beteiligten im Prozess um eine Schießerei auf der Discomeile im Januar 2006. Seit September wird vor dem Landgericht gegen den Albaner Gjete L. wegen versuchten Totschlags verhandelt, am Donnerstag wird sich vermutlich bestätigen, was seine Anwälte, das Gericht und die Staatsanwaltschaft befürchten: Der ganze Prozess muss neu aufgerollt werden.

Eigentlich stand dieser bereits kurz vor der Urteilsverkündung, doch dann erkrankte eine Richterin schwer, ein Ersatzrichter war bereits zuvor aus Krankheitsgründen ausgefallen. Um den Prozess doch noch zum Abschluss zu bringen, trafen sich die Beteiligten zu einer Besprechung, bei der das Gericht einen möglichen Verfahrensausgang skizzierte.

Danach wäre L. zu höchstens neun Jahren Haft verurteilt worden, vorausgesetzt, er hätte ein Geständnis abgelegt. Der Angeklagte habe signalisiert, er würde sich darauf einlassen, sagte dessen Anwalt Bernhard Docke. Umso überraschender kam dann die Kehrtwende in der Sitzung am Dienstag, in der L. sagte, er würde nicht gestehen und wolle zudem neue Anwälte.

Sollte der Prozess neu beginnen müssen, werde er L. tatsächlich nicht mehr vertreten, sagte Noch-Verteidiger Docke. Seine Kanzlei-Kollegin hingegen schon. Über die Gründe dürfe er wegen der anwaltlichen Schweigepflicht keine Angaben machen.

Auch das Gericht geht davon aus, dass der Prozess wiederholt werden muss. Ob es wieder so viele Verhandlungstage brauche wie beim letzten Mal, darüber könne man nur spekulieren, sagte Gerichtssprecher Thorsten Prange. „Vermutlich wird man in der Beweisaufnahme schneller vorankommen.“

Bei der Schießerei waren fünf Personen zum Teil schwer verletzt worden, darunter auch der Angeklagte und ein völlig unbeteiligter Disco-Besucher. In einem zweiten Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit war ein 20-Jähriger wegen Beihilfe zum versuchten Totschlag zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Ein drittes Verfahren ist anhängig. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft noch gegen weitere Beteiligte. eib