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Archiv-Artikel

DER FALL IBRAHIM R. Klarstellung

Die taz berichtete über Ibrahim R., der Bin-Laden-Reden ins Netz gestellt haben soll. Sein Anwalt Klaus Rüther legt Wert auf die Feststellung, dass er nicht eingeräumt habe, sein Mandant habe die Taten begangen. Er habe nur gesagt, selbst wenn Ibrahim R. die Taten nachgewiesen würden, wären sie aus seiner Sicht nicht strafbar.