: Doktor jetzt mit Betreuung – vielleicht
PROMOTION Niedersachsen will die Qualität der Doktorarbeiten verbessern
An Niedersachsens Hochschulen gelten künftig neue Qualitätsstandards für die Erlangung des akademischen Doktor-Grads. Die wissenschaftliche Begleitung der Doktoranden bei ihrer Promotion solle so verbessert werden, kündigte Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić am Montag in Hannover an. Bei den Leitlinien handele es sich allerdings nur um einen Orientierungsrahmen, nicht um Verordnungen, betonte der Vorsitzende der Landeshochschulkonferenz, Jürgen Hesselbach: „Wir wollen Rahmenbedingungen schaffen, die das hohe Qualitätsniveau der Promotion und somit auch die guten Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs sichern.“ Die neuen Leitlinien wurden unter der Leitung der Präsidentin der Universität Göttingen, Ulrike Beisiegel, von einer Arbeitsgruppe vorbereitet.
Die Leitlinien sollen sowohl die Qualität von Promotionsverfahren sichern als auch die Betreuung für den wissenschaftlichen Nachwuchs verbessern. Zudem sollen eine höhere Transparenz und Verbindlichkeit der Promotionsverfahren garantiert werden. Ein weiteres Ziel: Gemeinsame Doktorarbeiten mit anderen Hochschuleinrichtungen sollen erleichtert werden; ausländische Doktoranden sollen zudem besondere Unterstützung bei ihren Arbeiten erhalten.
Auch die Absicherung der eigenständig erbrachten wissenschaftlichen Leistung soll gestärkt werden. So können von Doktoranden eidesstattliche Versicherungen verlangt werden. Entsprechende Regelungen sollen demnächst ins Landeshochschulgesetz aufgenommen werden.
Die neuen Qualitätsstandards sind eine Folge der durch die Plagiatsvorwürfe der vergangenen Jahre angestoßenen Debatte. Sie waren auch zentrale Ziele des 2013 zwischen Land und Hochschulen geschlossenen Hochschulentwicklungsvertrags und greifen zentrale Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Hochschulrektorenkonferenz und des Wissenschaftsrates auf. (dpa)