: Ende ohne Urteil
PROZESS Ein Zivilverfahren gegen vier ehemalige Vulkan-Manager endet mit einem Vergleich
Mehr als 15 Jahre nach dem Zusammenbruch der Bremer Vulkan Werft ist ein Zivilprozess gegen vier ehemalige Vorstandsmitglieder durch einen Vergleich beim Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) abgeschlossen worden. Nicht davon betroffen ist Friedrich Hennemann, der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Werft. Gegen ihn ist immer noch eine eigene Schadensersatzklage beim Landgericht Bremen anhängig (Aktenzeichen 2 O 1072/96).
Die vier beim OLG Beklagten hätten sich zur Zahlung von Beträgen zwischen 10.000 und 80.000 Euro bereit erklärt, teilte das OLG gestern mit. Auf Schadenersatz von jeweils rund 4,96 Millionen Euro geklagt hatte dabei die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS), die Nachfolgerin der Treuhandanstalt.
Hintergrund der Klage ist eine 1995 gewährte Investitionsbeihilfe der Europäischen Gemeinschaft von 194 Millionen Mark – also etwa 99,2 Millionen Euro. Sie war für Investitionen in die zum Vulkan Verbund gehörenden MTW-Schiffswerft in Wismar gezahlt worden, um den Aufbau Ost zu unterstützen. Das Geld erreichte die Werft in Wismar nicht, sondern floss in den Vulkan-Verbund. 1996 meldete die Werft Insolvenz an, 1997 stellte sie den Schiffbau in Vegesack ein.
Den beklagten Vulkan Managern sei spätestens im Sommer 1995 klar gewesen, dass die Vulkan Werft mangels Liquidität das Geld nie mehr würde zurückzahlen können, sagt die BVS. Das Geld hätte also nie in den Werftenverbund fließen dürfen. Das es dennoch geschah, sei eine „Pflichtverletzung“, so die BVS, weswegen die Manager für den Schaden nun haften müssten.
Die Klage war zunächst vom Landgericht und dem Oberlandesgericht abgewiesen, jedoch nach Revision vom Bundesgerichtshof 2001 zur erneuten Verhandlung ans OLG zurück verwiesen worden. mnz