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Archiv-Artikel

US-Deserteur kann weiter hoffen

ASYL Europäischer Gerichtshof macht desertiertem US-Soldaten Mut

LUXEMBURG dpa | Ein desertierter US-Soldat kann weiter auf Asyl in Deutschland hoffen. Eine einflussreiche Gutachterin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg argumentierte am Dienstag, Soldaten könnten Asyl beantragen, falls sie durch den Militärdienst in Kriegsverbrechen verwickelt zu werden drohten (Rechtssache C-472/13). Sie wies aber auf eine Reihe von offenen Fragen hin.

Andre Lawrence Shepherd wollte durch die Flucht von seinem Standort in Bayern 2007 einem zweiten Einsatz im Irakkrieg entgehen. Dabei berief er sich auf Gewissensgründe, weil er den Krieg der USA im Irak für völkerrechtswidrig hielt. Sein Asylantrag scheiterte aber bei den deutschen Behörden. Dagegen klagte der Mann. Er meint, ihm hätten wegen Fahnenflucht eine 18 Monate lange Haftstrafe und die unehrenhafte Entlassung aus der Armee gedroht.

Shepherd beruft sich auf die sogenannte Qualifizierungsrichtlinie der Europäischen Union von 2004. Demnach sind Deserteure zu schützen, wenn sie sich einem völkerrechtswidrigen Krieg entziehen. Der Gutachterin zufolge müssen die Behörden dagegen prüfen, ob ein Asylsuchender Gefahr läuft, Kriegsverbrechen zu verüben. Ein Nachweis, dass damit zu rechnen ist, sei aber nicht nötig.

Ein Urteil dürfte erst in einigen Monaten fallen. In den meisten Fällen halten sich die Richter an den Rat ihrer Gutachter.