Urteil zu Ad-hoc-Wohnungsdurchsuchung
: Ohrfeige für vier Polizisten

Das Freispruch-Urteil für Ursula Ehrhardt ist in zweiter Instanz bestätigt worden. Es war bereits der dritte Anlauf, die Ereignisse vom Hafenrand in jener Augustnacht 2004 juristisch aufzuarbeiten. Das erste Verfahren platzte, weil die vier PolizistInnen, die die Wohnung der Juristin stürmten, die Aussage verweigerten, um sich nicht selbst zu belasten.

KOMMENTAR VON KAI VON APPEN

Dazu hatten sie auch allen Grund. Denn die Rambo-Inszenierung, die die BeamtInnen aufs Parkett legten, entbehrte sämtliche rechtliche Grundlagen. Das Pech der Polizisten war, dass sie an die Falsche gerieten, nämlich an eine, die sich mit rechtsstaatlichen Grundsätzen auskennt.

Vier Polizisten hatten es für ausreichend befunden, dass eine Anwohnerin eine „Vermutung“ äußerte, um ohne richterliche Erlaubnis in eine Wohnung einzudringen. Und als die Wohnungsinhaberin darauf mitten in der Nacht unwirsch reagierte, agierten sie frei nach dem Motto: „Wir dürfen alles.“

Als die eifrigen Beamten im Prozess gefragt wurden, was sie damit erreichen wollten, kam nur Gestammel. Der eine wollte strafverfolgend Flaschen suchen, der andere wollte zur Gefahrenabwehr Flaschenwürfe verhindern. Vom Grundrecht der „Unverletzlichkeit der Wohnung“ war nichts zu hören. Das war offenkundig in der Ausbildung ausgeklammert worden.