: Beginen können sich bewähren
Erika Riemann-Noltenius will auch bestraft werden. Beginenhof-Prozess vor dem Ende
Im Prozess um den Konkurs des Beginenhof-Projektes in der Neustadt wird es am 27. Juni vermutlich zu einem Urteilsspruch kommen. Der Richterspruch wird den Vorwurf der Konkursverschleppung und des „leichtfertigen“ Subventionsbetruges, aber auch einige entlastende Momente enthalten, so dass die Angeklagten Renate Riemann-Noltenius und Elke Schmidt-Prestin mit einer „Verwarnung mit Strafvorbehalt“ davonkommen, also einer Geldstrafe auf Bewährung. Das ist fast wie ein Freispruch, gilt nicht als Vorstrafe für das Führungszeugnis, und dass die beiden noch einmal ein großes Bauprojekt managen werden und dabei Konkurs gehen könnten, ist eher unwahrscheinlich.
Angetreten war die Staatsanwaltschaft mit dem harten Vorwurf der Untreue und Konkursverschleppung. Die Beginen hatten mit EU-Fördermitteln ihr Frauen-Wohnprojekt kalkuliert, die am Ende aber nicht kamen. Das, so konnte die Verteidigung vor Gericht nachweisen, kann man ihnen aber nicht anlasten – die Zusagen aus der Politik waren eindeutig. Auch der Bürgermeister Henning Scherf hatte sein Wort gegeben, Bremen wollte mit dem Beginen-Projekt auf der Expo 2000 in Hannover groß herauskommen. Die Verständigung zwischen Anwälten und Staatsanwaltschaft erspart dem früheren Bürgermeister nun die Zeugenaussage.
Nachdem in der gestrigen Verhandlung eigentlich alles klar war und eine fröhliche Stimmung zwischen Verteidigern und Richterbank, gab Anwalt Erich Jöster für seine Mandantin – die hatte während des ganzen Verfahrens geschwiegen – eine Erklärung ab: Erika Riemann-Noltenius wolle, so ihr Anwalt, genauso bestraft werden wie ihre Mitstreiterin. Die war für die Finanzen zuständig, aber man habe gemeinsam entschieden.
Der Richter meinte etwas irritiert, er kenne das nur so bei zwei Angeklagten, dass es keiner gewesen sein wollte. Auch Anwalt Jöster räumte ein, den Wunsch nach Bestrafung habe er bislang in dieser Form in einem Verfahren nicht vortragen müssen. Er hätte seiner Mandantin auch davon abgeraten, das zu tun, aber wenn die das so wolle, dann müsse er das so vortragen.
Ob das Gericht das als Geständnis werten kann und will, wird sich am 27. 6. zeigen. kawe