: Lebensmittel illegal bestrahlt
BONN dpa ■ Bei der Suche nach unzulässig bestrahlten Lebensmitteln sind die Behörden im vergangenen Jahr bei rund zwei Prozent der Proben fündig geworden. Das ist das Ergebnis von Kontrollen, über die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am Dienstag in Bonn informierte. In Deutschland dürfen lediglich Gewürze und getrocknete Kräuter bestrahlt verkauft werden. Sie müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet werden, was teilweise nicht der Fall war. Bei rund einem Drittel der unzulässig bestrahlten Lebensmittel handelte es sich um Suppen und Soßen. Auch Pilze, asiatische Nudelsnacks, Tee und getrocknetes Gemüse wurden bemängelt. Diese Lebensmittel dürfen in Deutschland nicht vertrieben werden, wenn sie mit energiereichen Strahlen haltbar gemacht wurden. Mit der Bestrahlung werden Bakterien und Insekten getötet und Kartoffeln oder Zwiebeln am Auskeimen gehindert.